Traueranzeigen – Öffentliche Bekanntmachung eines Todesfalls

Zuletzt aktualisiert am 8. August 2023 um 13:39

Die Traueranzeigen ist im wahrsten Sinn des Wortes die Anzeige des Todes eines nahen Angehörigen. Die Nachricht über den Tod eines Menschen gehört nach wie vor zu den „Pflichten“ der Hinterbliebenen. Dies hat auch etwas mit Wertschätzung gegenüber des Verstorbenen zu tun, ihm auf diese Weise eine letzte Ehre erweisen.

Wandel der Mitteilungsform

Die Form der Bekanntmachung hat sich im Laufe der Jahrhunderte ziemlich gewandelt. Gingen in früheren Zeiten noch Boten von Haus zu Haus, um über das Ableben einer Person zu informieren und auch um zum „Leichenschmaus“ einzuladen, braucht es heutzutage eine breitere Plattform für diese Mitteilung. Nicht zuletzt, da die Familien heute nicht mehr unbedingt so nah beieinander wohnen wie früher. In manchen Ländern ist es Sitte, die Traueranzeigen öffentlich – beispielsweise an Kirchenmauern oder anderen öffentlichen Plätzen – auszuhängen. Auch in den meisten Kirchengemeinden wird dies heute noch praktiziert. Doch es gilt, auch weiter entfernte Bekannte und Freunde zu erreichen.

Wie möchte ich die Nachricht überbringen?

Zwei der gebräuchlichsten Wege dies zu tun, sind zum einen die klassische Todesanzeige in einer oder mehreren Zeitungen und zum anderen der Trauerbrief. Im Gegensatz zur eher rein informativen Todesanzeige, die meist nur in einer regionalen Tageszeitung geschaltet wird, ist der Trauerbrief ausführlicher und persönlich gestaltet.

Und zwei weitere Dinge sollten Sie darüber wissen: Eine persönliche Mitteilung über den Verlust eines lieben Menschen in Form eines individuell gestalteten Briefes ist sicher eine schöne Geste. Doch es gibt gute Gründe, die für das Inserat in der Tageszeitung: Zum einen erreichen Sie dadurch mehr Menschen, vor allem auch diejenigen, von denen Sie gegebenenfalls keine Kontaktdaten besitzen. Letztendlich liegt die Entscheidung, wie Sie andere Personen über den Verlust Ihres Angehörigen informieren möchten, ganz bei Ihnen und ist abhängig von Ihren persönlichen Gegebenheiten. Selbstverständlich können Sie auch beide Mitteilungswege parallel wählen.

Die Gestaltung einer Todesanzeige

Bei Todesanzeigen gibt es inhaltliche sowie formale Richtlinien, an die Sie sich halten sollten. Da der Preis einer Anzeige abhängig von ihrer Größe ist, fasst man sich hier eher kurz. Für die in der Anzeige enthaltenen Informationen ist in erster Linie relevant, wie der Abschied und die Beisetzung des Verstorbenen stattfinden soll – natürlich unter Berücksichtigung eventueller Wünsche des Verstorbenen.

Als kleine Hilfestellung haben wir folgende Informationen für die Gestaltung einer Traueranzeige für Sie zusammengestellt:

  • Selbstverständlich muss der Vor- und Nachname und bei Frauen eventuell auch der Geburtsname in der Anzeige genannt werden. Sonst würde eine solche Veröffentlichung wenig Sinn ergeben. Auch ein Titel (beispielsweise „Dr.“ oder „Prof.“) gehört mit in die Anzeige.
    Hat sich der Verstorbene zu Lebzeiten gerne über seinen Beruf identifiziert, ist es eine schöne Geste, den Beruf auch in der Anzeige anzugeben.
  • Neben den persönlichen Daten kann das Geburtsdatum sowie das Alter mit angegeben werden. Doch dies ist nicht zwingend erforderlich. Das Sterbedatum jedoch ist eine unerlässliche Information in einer Traueranzeige.
  • Je nach Familienstand werden Angehörige, Freunde und Bekannte, die Abschied vom Verstorbenen nehmen müssen, in der Anzeige erwähnt. Oft finden nur der Ehepartner, die Kinder und Enkelkinder namentlich Erwähnung.
    Sollte es sich um zu viele Namen handeln, können Sie stattdessen auch schreiben: „Im Namen aller Angehörigen“ und dann den Namen des nächsten Verwandten.
  • Die letzte Anschrift des Verstorbenen anzugeben ist nicht erforderlich und nicht mehr zeitgemäß. Die Abwesenheit während einer Trauerfeier hat schon mancher Kriminelle für einen Einbruch genutzt!

Weitere Details sind möglich und nützlich

  • Mit der wichtigste Punkt der Anzeige ist, anderen Personen, die von dem Verstorbenen Abschied nehmen möchten, Ort und Zeit der Trauerfeier bzw. Beerdigung mitzuteilen. Falls die Beisetzung im engsten Familienkreis stattfinden soll, können Sie dies ebenfalls erwähnen.
  • Beim Erstellen der Anzeige sollte auf zu großspurige Wortwahl, welche den wahren Schmerz ohnehin nicht beschreiben kann, verzichtet werden. Sachliche Aussagen sind hier nicht nur glaubhafter, sondern auch für den Verstorbenen würdiger und angemessener. Möchten Sie die Todesursache in der Anzeige oder einem Brief erwähnen, haben Sie mehrere Möglichkeiten dazu. Entscheiden Sie hierbei aber immer nach Ihrem eigenem Gefühl und Ermessen. Gebräuchliche Formulierungen sind: unerwartet, durch einen tragischen Unfall, nach schwerer oder kurzer oder auch unheilbarer Krankheit, infolge eines Herzinfarktes…
  • Zunehmend wird auch ein Porträtfoto des Verstorbenen eingefügt.
  • Indem Sie die das Bestattungsunternehmen in der Anzeige nennen, können Sie sogar die Trauerpost oder die Abgabe von Blumen- und Kranzspenden koordinieren. So kommen diese nicht zu Ihnen nach Hause, sondern werden an das Bestattungsunternehmen geliefert.
  • Immer häufiger gibt es in Anzeigen auch den offenen Hinweis, anstelle von Blumen oder Kränzen Geld an eine Hilfsorganisation zu spenden. Das ist durchaus legitim, vor allem, wenn es dem Wunsch des Verstorbenen entspricht.

Wer veranlasst eine Traueranzeige?

Üblicherweise schalten, wie gesagt, die nächsten Angehörigen eine Traueranzeige. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie keine persönlichen Trauerbriefe verschicken und den Tod des Angehörigen nur über die Anzeige bekannt geben möchten. Auch wenn Ihnen nicht alle Adressen der Verwandten und Bekannten vorliegen.

Doch nicht nur die Familie veröffentlichen eine Traueranzeige – auch andere, dem Verstorbenen nahestehenden Personen tun dies häufig. Gute Freunde oder Vereinskollegen verspüren zunehmend den Wunsch in einem eigenen Inserat auch ihrer Trauer Ausdruck zu verleihen. Ebenso Unternehmen – in erster Linie der (ehemalige) Arbeitgeber – oder auch Vereine und andere Gemeinschaften würdigen den Verstorbenen gerne noch einmal für seine jahrelange Mitarbeit und Zugehörigkeit.

Der Unterschied zum Trauerbrief

Grundsätzlich enthält ein Trauerbrief die gleichen Informationen wie die Trauerkarte oder auch die Todesanzeige: Ort, Zeit und Ablauf der Trauerfeier. Mit einem Trauerbrief können Sie die Personen, die an der Trauerfeier teilnehmen sollen, umfassend und persönlich(er) informieren. Daher werden diese Schreiben meist unmittelbar nach dem Verlust des Angehörigen an die Hinterbliebenen versendet. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie über sämtliche Kontaktdaten dieser Personen verfügen.

Bei der Gestaltung eines Trauerbriefes sind Sie etwas freier, der Inhalt kann ausführlicher als eine klassische Anzeige ausfallen. Darüber hinaus finden hier Verse aus der Bibel oder andere Trauersprüche Verwendung. Auch können Sie Fotos des Verstorbenen oder andere Symbole einsetzen. Es bietet sich an, die Einladung an den nach der Trauerfeier stattfindenden Trauerkaffee, eher in einem Trauerbrief (sofern nicht persönlich) auszusprechen. Schauen Sie dazu doch gerne auch einmal in unseren Beitrag „Darmstädter Motive“.

Auf die Themen Trauerbrief bzw. Trauerdruck gehen wir in anderen Beiträgen noch einmal näher ein.

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