Rechtliches

Erbrecht

Das Erbrecht unterliegt dem bürgerlichen Recht, daher können sich die Regelungen jederzeit ändern. Wir möchten Ihnen hier einen kurzen Überblick zur gesetzlichen Erbfolge geben.

Die gesetzliche Erbfolge
Sofern kein rechtsgültiges Testament vorliegt, regelt die gesetzliche Erbfolge die Verteilung des Vermögens des Verstorbenen. Die gesetzliche Erbfolge wird folgendermaßen unterteilt:

  • Erben erster Ordnung sind:
    Kinder, Enkel, Urenkel etc.
  • Erben zweiter Ordnung sind:
    Vater, Mutter, Schwester, Bruder, Neffe, Nichte, Großneffe etc.
  • Erben dritter Ordnung sind:
    Großvater, Großmutter, Onkel, Tante, Cousine etc.
  • Erben vierter Ordnung sind:
    Urgroßvater, Urgroßmutter, Großonkel etc.

Liegt ein Testament oder ein Erbvertrag vor, so bezieht sich die gesetzliche Erbfolge nur auf den Pflichtteil, der den Angehörigen oder dem Lebenspartner zusteht. Dieser umfasst die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Für eine individuelle Beratung in Erbrechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder an die Länderfinanzbehörden. Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Broschüre zum Erbrecht als Download an:

Erben und Vererben (Bundesministerium der Justiz)

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung bietet heute eine gesetzlich anerkannte Grundlage, die medizinische Versorgung für den Fall festzulegen, dass die eigene Willensfähigkeit durch Erkrankung oder Unfall einmal verloren gehen sollte. Die Patientenverfügung ist demnach eine vorsorgliche Willenserklärung, die Ihre Wertvorstellungen und Wünsche manifestiert. Sie enthält verbindliche Informationen über die Einleitung oder Unterlassung einer medizinischen (Weiter-)Behandlung, falls Sie einmal in die Lage kommen sollten, Ihre Entscheidung nicht mehr äußern zu können. Mit dem 1. September 2009 wurde gesetzlich festgelegt, dass eine solche Erklärung schriftlich vorliegen muss. Ist dies erfolgt, so wird Ihre Erklärung bindend sein.

Staatliche Information
www.bmj.de
Online-Broschüre des Bundesministeriums der Justiz mit wertvollen Hinweisen zur schriftlichen Festlegung Ihrer Wünsche.

Kirchliche Information
www.ekd.de
Überkonfessionelle Christliche Patientenverfügung der Deutschen Bischofskonferenz mit den erforderlichen rechtlichen Informationen und einer klaren inhaltlichen Stellungnahme, weil nach christlichem Verständnis das Leben in allen Phasen als lebenswert und sinnvoll erfahren werden soll.

Beide Broschüren können Sie im Internet herunterladen.

Testament

Jede volljährige Person, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist, kann ein Testament formulieren. Das Testament muss folglich eigenhändig und handschriftlich verfasst und mit vollem Namenszug, Datum und Ortsangabe versehen sein. Grundsätzlich empfiehlt sich der Gang zum Notar. Für Privatpersonen ist ein Testament oder Erbvertrag immer dann sinnvoll, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht – wenn etwa das Erbe anders verteilt werden soll oder wenn mit dem Erbe bestimmte Anweisungen und Wünsche verbunden sind. Alles, was nicht sittenwidrig ist, kann verfügt werden.

Dementsprechend setzen sich oft Eheleute mit dem sogenannten „Berliner Testament“ als gegenseitige Alleinerben ein. Die Kinder werden erst berücksichtigt, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei größerem Vermögen kann das zu steuerlichen Mehrbelastungen der Erben führen. Gerade Selbstständige und Unternehmer sollten sich fachmännisch beraten lassen, um die Angehörigen abzusichern, das Lebenswerk nach dem Tod zu erhalten und unliebsame Steuerfallen zu vermeiden. Wenn Testament oder Verträge unterzeichnet und hinterlegt sind, sollten die Betroffenen über die Existenz und den Verbleib der Verfügungen informiert werden.

Wir sind Partner von erblotse.de, dort erhalten Sie Informationen und Hilfe rund um das Thema erben.