Trauerfeier

Zuletzt aktualisiert am 8. August 2023 um 12:09

Trauerfeier als Abschiedsfeier christlich oder frei gestalten – würdige Möglichkeiten auch bei COVID-19 

Mit einer Trauerfeier oder Abschiedsfeier lässt sich die Verabschiedung eines verstorbenen Menschen individuell und würdevoll gestalten. Die Verabschiedung kann dabei weltlich durch einen sogenannten „freien“ Redner oder eine Rednerin erfolgen oder kirchlich durch einen Geistlichen nach den entsprechenden christlichen Riten. Je nachdem, ob es sich dabei um eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung handelt, kann die Verabschiedung am Sarg unmittelbar vor der Beisetzung vollzogen werden oder nach der Kremierung. Dabei spielt es auch eine Rolle, ob die gesamte Trauergemeinde oder nur ein enger Kreis aus Familienangehörigen und/oder Freunden an der Abschiedsfeier teilnehmen wird. Aktuell weisen wir darauf hin, dass während der Corona-Pandemie die Möglichkeiten für eine gemeinsame Trauerfeier stark eingeschränkt sind. Sobald diese Einschränkungen wieder aufgehoben sind, werden wir Sie darüber zeitnah informieren. 

Trauerfeier nach einem christlichen Ritus mit einem Geistlichen

Wenn der Verstorbene Mitglied einer christlichen Gemeinschaft wie Römisch-Katholische Kirche oder Evangelisch-Lutherische Kirche war, dann ist eine Trauerfeier nach dem entsprechenden christlichen Ritus mit einem Geistlichen wie Priester oder Pfarrer beziehungsweise Pfarrerin möglich. Eine christliche Verabschiedung ist am Sarg vor der Erdbestattung ebenso möglich wie an der Urne nach einer Kremierung. Dabei wird die christliche Verabschiedung anders als in früheren Zeiten auch durch katholische Geistliche mittlerweile auch bei Feuerbestattungen vollzogen. Bei der Erdbestattung leitet ein Pfarrer oder Diakon – bei evangelischen Verabschiedungen auch eine Pfarrerin – die Verabschiedung direkt am Sarg, meist mit direkter anschließender Beisetzung unter Teilnahme der gesamten Trauergemeinde. Bei einer Urnenbeisetzung erfolgt die Trauerfeier nach der Kremierung mit anschließender Beisetzung der Urne. Die Grablegung der Urne muss dabei nicht zwingend direkt nach der Trauerfeier erfolgen, sondern auf Wunsch auch zu einem späteren Termin. 

Trauerfeier mit einem freien Redner oder einer freien Rednerin

Immer mehr Menschen legen bereits zu Lebzeiten fest, die Verabschiedung nach ihrem Ableben durch einen „freien“, weltlichen Redner ohne Bindung an einen christlichen Ritus durchführen zu lassen. Dazu können die Hinterbliebenen oder jeder schon zu Lebzeiten eine selbstgewählte Person bestimmen. Das kann ein Mitglied aus dem Familien- oder Freundeskreis ebenso sein wie ein freiberuflich tätiger Redner oder eine Rednerin. Trauerredner sind häufig freie Theologen oder speziell dafür geschulte Psychotherapeuten und andere freie Redner. Hinterbliebene können sich auf Wunsch vom Trauerredner eine Rede nach persönlichen Stichpunkten ausarbeiten lassen und dann selber bei der Trauerfeier vortragen. 

Aus aktuellem Anlass – Einschränkungen bei Trauerfeiern wegen COVID-19

Wegen der Coronavirus-Pandemie sind auch in Darmstadt Zusammenkünfte bei Trauerfeiern stark eingeschränkt. So dürfen (Stand: 11.11.2020) nur noch maximal 10 Teilnehmer oder Mitglieder zweier Hausstände an der Trauerfeier teilnehmen, Sicherheitsabstände sind einzuhalten. Verabschiedungen mit der ganzen Trauergemeinde sind somit nicht mehr möglich. Damit die Verabschiedung eines geliebten Menschen dennoch zu einem würdigen Erlebnis wird, haben wir Alternativen für Sie entwickelt: So gibt es die Möglichkeit, die Urne nach einer Kremierung erst einmal für Sie aufzubewahren und zu einem späteren Zeitpunkt nach Corona mit der ganzen Trauergemeinde beisetzen zu lassen. Alternativ ist auch die Übertragung der Trauerfeier im kleinen Kreis per LiveStream im Internet möglich. Sprechen Sie uns gerne an, gemeinsam finden wir eine Lösung für eine würdige Trauerfeier trotz COVID-19!

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Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
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