Zuletzt aktualisiert am 8. August 2023 um 11:40
Für viele Menschen ist den Tod eines geliebten Menschen zu verkraften große Kraftanstrengung. Die Aufgabe, alle Angehörigen, Freunde und Kollegen der/des Verstorbenen über die traurige Nachricht zu informieren, fällt niemandem leicht. Traditionell werden dafür die sogenannten Traueranzeigen verwendet – sie sind auch heute noch gebräuchlich, unterliegen aber dem Wandel der Zeit.
Was genau sind Traueranzeigen eigentlich?
Die Traueranzeige zeigt im eigentlichen Wortsinn den Tod eines Menschen an, also: gibt das traurige Ereignis bekannt. Adressat kann die breite Öffentlichkeit sein, beispielsweise mit einer klassischen Traueranzeige in der Tageszeitung. Ebenso kann die Bekanntmachung aber auch in Form eines Briefes mit einer Trauerkarte an ausgewählte Familienangehörige und Freunde erfolgen. Bei Interesse an Trauerdrucksachen, sprechen Sie uns einfach an.
Traueranzeigen wandeln sich sehr schnell. Die klassische Traueranzeige in der Tageszeitung kennen wir alle. Die ist nicht gemeint.
Die Rede ist von Gedenkseiten im Internet. In Windeseile und ohne finanziellen Aufwand erfährt die Trauergemeinde vom traurigen Anlass. Und per E-Mail, Messenger oder Soziale Netzwerke verteilt die Trauergemeinde die Gedenkseite fast von alleine. Traueranzeigen
Wer gibt Traueranzeigen auf?
In de rRegel sind es enge Angehörige des Verstorbenen, die Traueranzeigen erstellen beziehungsweise aufgeben. Meist handelt es sich dabei um die engsten Familienmitglieder. Es gibt aber keinen Grund, diesen Personenkreis allzu eng zu fassen. Letztlich darf die Anzeige von jeder Person und Institution aufgegeben werden, die sich dazu berufen fühlt. In Betracht kommen somit frühere Wegbegleiter, die Firma oder der Sportverein oder einfach die Clique des Verstorbenen. Gerne wird die Traueranzeige in solchen Fällen dazu genutzt, nicht nur die Information über den Tod des Menschen zu veröffentlichen, sondern zugleich die Möglichkeit einer letzten Würdigung desselben wahrzunehmen.
Wie sind Traueranzeigen aufgebaut?
Bei der klassischen Traueranzeige handelt es sich um eine knappe Form der Bekanntgabe. Sie umfasst in der Regel den Namen sowie die Geburts- und Todesdaten des Verstorbenen. Damit verbunden ist ein letzter Gruß an diesen, eine Würdigung seines Lebens oder eine kurze Darstellung seiner Arbeit oder Person. Viele Anzeigen enthalten darüber hinaus die Angabe, wann und wo die Bestattung erfolgt – zudem kann darauf hingewiesen werden, ob zusätzliche Gäste dabei erwünscht sind. Natürlich lässt sich all das kunstvoll verzieren. Bilder, Zitate und Grafiken können eingefügt werden, um die Wirkung der Worte zu verstärken und eine persönlichere Wirkung zu erzielen.
Die Erinnerung bleibt erhalten
Ein wenig nachteilig mag sich der Umstand einstellen, dass Traueranzeigen in der Tageszeitung nur eine relativ kurze Verweildauer besitzen. Traueranzeigen in der Tageszeitung erscheinen nur an einem Tag und erreichen dort immer weniger Menschen gelesen. Umso schwerer dürfte die Herausforderung sein, damit die Erinnerung an einen geliebten Menschen aufrechtzuerhalten. Als sinnvolle Alternative bietet das Bestattungshaus Willenbücher die Option einer sogenannten Gedenkseite. Hier können Sie des Verstorbenen mit einem Foto, persönlichen Worten und weiteren individuellen Angaben gedenken. Auf diese Weise ist die Information für einen breiten Empfängerkreis dauerhaft verfügbar.
Gerne beraten wir Sie über Traueranzeigen und wie auch Sie Gedenkseiten sinnvoll nutzen können.
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