Grabmal

Zuletzt aktualisiert am 8. August 2023 um 11:20

Grabstein, Grabmal: Was ist der Unterschied? 

Ein Grabmal ist ein Denkmal auf einer Grabstätte. Es gibt verschiedene Arten von Grabmälern, eine von ihnen ist der Grabstein. Weitere häufige Formen eines Grabmals sind Grabplatten und Grabkreuze. Ein Grabmal ist ein individuelles Zeichen des Gedenkens an den Verstorbenen.

Ein Grabstein ist ein Stein, der handwerklich oder maschinell bearbeitet wird. Mithilfe dieses Grabmals werden die Gräber auf einem Friedhof namentlich gekennzeichnet. Grabsteine enthalten in der Regel eine Inschrift mit dem Namen und den Lebensdaten des Verstorbenen.

Kann ich ein Grabmal oder Grabstein selber gestalten? 

Ein Grabmal beziehungsweise ein Grabstein wird zumeist individuell gestaltet. Dabei können die Hinterbliebenen über Form, Material und Art bestimmen. Steinmetze bieten eine umfangreiche Auswahl und können auf persönliche Wünsche eingehen und somit einen für den Verstorbenen passenden Grabstein entwerfen und herstellen.

Neben dem Grabstein selbst lässt sich auch die Inschrift eines jeden Grabsteins individuell gestalten. Dabei spielen neben dem Inhalt des Textes die Schrift und die Verzierung eine große Rolle. Ebenso lassen sich Symbole und Bilder in einen Grabstein individuell einarbeiten.

Welche Materialien gibt es? 

Für Grabsteine gibt es eine Vielzahl von Materialien. Früher waren Grabsteine vor allem aus Granit und Marmor, heutzutage gibt es auch Grabsteine aus Metall, Glas und Holz. 

Die häufigsten Materialien für werden Grabsteine dennoch aus Naturstein hergestellt, zu diesen zählen: Kalkstein, Marmor, Granit oder Sandstein. Unterschiede bieten die Gesteinsarten, neben ihrer Optik, vor allem in ihrer Widerstandsfähigkeit.

Es ist durchaus üblich, dass Kreuze aus Holz als Grabmal dienen. Diese werden oftmals auch als Übergang genutzt, bis der eigentliche Grabstein angefertigt ist. 

Wie groß darf ein Grabstein / Grabmal sein?

Bei der Fertigung eines Grabsteins muss auf die jeweilige Friedhofsordnung geachtet werden. Dort sind genaue Regelungen über Größe und Aussehen des Grabsteins zu finden. In einigen Friedhofssatzungen findet man auch Vorgaben über den Inhalt der Inschrift, neben dem Verbot von anstößigen Inschriften sind in manchen Fällen auch nur Name und Lebensdaten des Verstorbenen gestattet.

In der Regel muss ein Entwurf des Grabsteins zunächst genehmigt werden, bevor dieser dann anschließend individuell angefertigt wird. 

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