Vorsorgevollmacht

Zuletzt aktualisiert am 8. August 2023 um 11:09

Der Schritt zu einer Vorsorgevollmacht ist etwas, worüber sich jeder Mensch Gedanken machen sollte, denn für jeden kann diese wertvoll werden. Dies auch ganz unabhängig vom Alter oder dem Gesundheitszustand. Leider kann einen in jeder Lebenslage ein Schicksalsschlag treffen. Besser, Sie sind rechtzeitig darauf vorbereitet.

Mithilfe einer Vorsorgevollmacht können Sie im Wortsinn vorsorgen. Im Falle eines Schicksalsschlags kann dann Ihre Familie in ihrem Willen handeln, wenn Sie dies nicht mehr selbst können. Sie übertragen bei der Erstellung der Vollmacht einer anderen Person die Vollmacht darüber, für Sie zu entscheiden. Hierbei können Sie selbst entscheiden, für welche Angelegenheiten diese Vollmacht gilt. 

Vorsorgevollmacht, wann tritt diese in Kraft?

Wenn Sie die Vollmacht unterschreiben, dann tritt diese in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist die Person, die sie bevollmächtigt haben, in vereinbarten Situationen, für Sie zuständig. Es ist dennoch sinnvoll, mit dem Bevollmächtigten genaue Absprache darüber zu halten, wann dieser tätig werden darf und wann nicht. So lassen sich spätere Missverständnisse rechtzeitig verhindern. In den meisten Fällen wird der Bevollmächtigte erst tätig, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. 

Ebenfalls kann in der Vorsorgevollmacht ein Zeitpunkt festgelegt werden, ab wann diese gültig wird. Als Beispiel könnte man hier festlegen, dass diese Vollmacht erst gültig wird, wenn ein Arzt die Geschäftsunfähigkeit bezeugt. 

Was kann ich in einer Vorsorgevollmacht regeln?

Prinzipiell können Sie sehr vieles in Ihrer Vorsorgevollmacht regeln. Hierbei können Sie sich auch individuell beraten lassen. In der Regel werden zwei größere Themen in einer Vorsorgevollmacht festgelegt. 

Regelungen für den Pflegefall 

In den meisten Vollmachten wird auf jeden Fall das Thema Pflegefall geregelt. Es wird hierbei ein Vertreter bestimmt. Sobald Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind, trifft dieser Entscheidungen bezüglich Ihrer medizinischen Behandlung für Sie. Der Bevollmächtigte kann zum Beispiel über Ihre Pflege entscheiden. 

Der Bevollmächtigte erhält somit die Erlaubnis, Einsicht in Ihre Krankenakten zu erhalten. Er kann außerdem einwilligen, Sie in einem Senioren- oder Pflegeheim unterzubringen. 

Sollten Sie spezielle Vorstellungen bezüglich Ihrer medizinischen Versorgung haben, so können Sie zusätzlich eine Patientenverfügung aufsetzten. Diese muss dann beachtet und befolgt werden. 

Regelungen bezüglich der Finanzen

Der zweite Punkt, der häufig in Vorsorgevollmachten festgelegt wird, dreht sich um Ihre Finanzen. Hier wird grundsätzlich festgelegt, ob der Bevollmächtigte sich überhaupt um die finanziellen Belange kümmern darf oder nicht. Dazu zählen die Verwaltung des Vermögens und alle weiteren Belangen, die den Haushalt des Vollmachterstellers betreffen. Selbstverständlich lassen sich hier auch genauere Regelungen festlegen, was darf der Bevollmächtigte und was nicht. 

Weitere mögliche Regelungen

Zu den weiteren möglichen Regelungen, die in einer Vorsorgevollmacht geregelt werden können, zählen: Vertretung gegenüber Ämtern, Verwaltung von Geldanlagen und Grundstücken, Regelung finanzieller Angelegenheiten, Vertretung vor Gericht.

Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Bestattungsverfügung?

Eine Vorsorgevollmacht ist die umfangreichste Verfügung, von diesen drei. Sie ist nicht nur auf einen einzelnen Teilbereich beschränkt, sondern deckt verschiedene Bereiche ab. Es werden des Weiteren nicht lediglich Wünsche festgehalten. Es wird eine Person bestimmt, die im Namen des Patienten handeln darf. 

In einer Patientenverfügung geht es dabei eher den eigenen Willen festzuhalten, bezogen auf medizinische Belange. An diese Wünsche müssen sich Betreuer und Ärzte dann bestmöglich halten.

Bei der Bestattungsverfügung werden Wünsche bezüglich der eigenen Beisetzung festgehalten. Hier geht es also ebenfalls nur um einen kleinen Teilbereich. 

Wie setzte ich eine Vorsorgevollmacht auf?

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht aufsetzen wollen, dann sollten Sie sich zunächst darüber Gedanken machen, wer Ihr Vertreter sein soll. Sie sollten der Person vertrauen und diese sollte Sie auch gut kennen. Wichtig ist es in jedem Fall vorher mit dieser Person zu reden. Somit können Sie klären, ob diese Person diese wichtige Aufgabe überhaupt übernehmen kann und möchte. Sie sollten in jedem Fall darauf hören, wenn diese Person die Aufgabe nicht übernehmen möchte. Nicht jeder fühlt sich dessen gewachsen.

Eine Vollmacht benötigt im Regelfall weder eine bestimmte Form noch eine notarielle Beglaubigung. Im Normalfall reicht die Unterschrift der beteiligten Personen. Eine Ausnahme gilt für Vollmachten, in denen jemand dazu berechtigt, werden soll, einen Kredit aufzunehmen. Hier sollten Sie sich gesondert informieren, sprechen Sie uns darauf gerne an.

Wichtig ist, dass Sie die Vorsorgevollmacht immer so aufbewahren, dass Sie und Ihre Familienangehörigen zu jeder Zeit Zugriff zu dieser erhalten. Sie können Ihre Vollmacht auch bei der Bundesnotarkammer registrieren. Dies ist auch online möglich. 

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