Leichenschau

Zuletzt aktualisiert am 5. August 2024 um 18:14

Nach dem Tod einer Person findet immer eine Leichenschau statt. Diese dient dazu, dass der Tod offiziell bestätigt wird. Des Weiteren dient diese Untersuchung der Bestimmung der Todesursache. Die erste Leichenschau wird an jedem Leichnam am Sterbeort durchgeführt, gegebenenfalls findet aber zusätzlich noch eine zweite oder sogar dritte statt. 

Die erste Leichenschau

Bei der ersten Leichenschau handelt es sich um eine Untersuchung, die nach jedem Todesfall durchgeführt wird. Sie wird ebenfalls als äußere Leichenschau betitelt. Durchgeführt wird diese noch an dem Ort, an dem der Tote verstorben ist. 

Die Untersuchung wird von einem Arzt durchgeführt, beispielsweise von einem Hausarzt. Dieser wird sowohl die Todesursache als auch den Todeszeitpunkt festlegen und anschließend den Totenschein ausstellen.

Wenn sich ein Todesfall an einem Wochenende oder Feiertag ereignet, ist es in den meisten Fällen sinnvoll, den Bereitschaftsdienst anzurufen. Dieser kann dann ebenfalls die nötige Untersuchung durchführen. Den Bereitschaftsdienst erreichen Sie zu jederzeit unter der 116117. 

Wenn die Leichenschau von einem Notarzt durchgeführt wird, so kann dieser nur einen sogenannten vorläufigen Totenschein ausstellen.

Ablauf der Untersuchung

Nachdem ein Arzt eingetroffen ist, der die Leichenschau durchführt, wird dieser den Toten untersuchen. Er wird dabei sehr sorgfältig vorgehen und nach klassischen Todeszeichen suchen. Diese sind beispielsweise Totenflecke oder die Totenstarre. Ebenfalls als ein sicheres Zeichen des Todes gelten fehlgeschlagene Reanimationsmaßnahmen, die 30 Minuten durchgeführt wurden. 

Wenn die Untersuchung durchgeführt ist, wird der Arzt seine Ergebnisse in den Totenschein eintragen. Erst dann kann der Verstorbene von uns abgeholt werden. Wenn bei der Leichenschau ein Verdacht aufkommt, dass es sich um einen unnatürlichen Tod handelt, so wird zunächst die Polizei und die Staatsanwaltschaft verständigt. 

Die zweite Leichenschau

Diese Form der Leichenschau wird nicht in jedem Todesfall durchgeführt. Hierbei handelt es sich um eine Untersuchung, die vor der Einäscherung einer Person in einem Krematorium stattfindet. Daher wird diese auch Krematoriumsleichenschau genannt. 

Die zweite Leichenschau ist mittlerweile in allen Bundesländern Pflicht und im jeweiligen Bestattungsgesetz festgeschrieben. Der Grund für diese Art der weiteren Untersuchung ist, dass nach dem Verbrennen keine Möglichkeit mehr besteht, den Toten zu untersuchen.

Der Tote wird in diesem Fall erneut von einem Arzt des Gesundheitsamtes, der Rechtsmedizin oder der Pathologie untersucht. Wenn alles gut verläuft, wird dieser Arzt die untersuchten Ergebnisse der ersten Leichenschau bestätigen und der Tote kann anschließend kremiert werden. Sollten hierbei jedoch Unstimmigkeiten auftreten, so muss dem zunächst nachgegangen werden und eine Kremierung kann nicht sofort erfolgen. 

Die Obduktion

Die dritte Leichenschau ist ebenfalls bekannt als Obduktion beziehungsweise als Autopsie. Diese erfolgt nur auf Anordnung von der Polizei oder von der Staatsanwaltschaft. Sie wird angeordnet, wenn ein Verdacht auf einen unnatürlichen Tod besteht, in diesem Fall soll diese Untersuchung mehr Aufschluss bringen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ihre Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung erhoben und verarbeitet.