GEMA-Gebühren für Trauermusik?

Zuletzt aktualisiert am 8. August 2023 um 13:27

Trauermusik ist eines der unerlässlichen Elemente bei der Planung der Abschiedsfeier für einen verstorbenen Angehörigen. Doch welche Musik soll man dafür wählen? Gibt es wirklich spezielle „Trauermusik“? Und fallen dafür eigentlich Gebühren an?

Was ist „Trauermusik“?

Naja, um ehrlich zu sein, die Trauermusik gibt es so nicht. Trauermusik meint allgemein emotional anrührende und für eine Trauerfeier angemessene Musikstücke. Das können ganz unterschiedliche Musiktitel sein. Und selbst bei einer kirchlichen Trauerfeier sind Sie nicht an ausschließlich kirchlich-religiöse Musikstücke gebunden. Vielmehr geht es darum, dem Abschied in Ergänzung der Trauerrede die passende musikalische Untermalung zu verleihen, den Verstorbenen auch musikalisch zu würdigen.

Die „richtige“ Mischung für den Abschied

Die Auswahl der betreffenden Titeln wird von verschiedenen Aspekten beeinflusst:

  • Hat der Verstorbene einen Wunschtitel geäußert, vielleicht ein Lieblingsstück genannt?
  • Welche Musik verbinden die Angehörigen mit dem verstorbenen Menschen?
  • Welches Lied wünschen sie sich vielleicht für ihren persönlichen Abschied, ihre persönliche Trauer?
  • Welcher Titel symbolisiert die Traurigkeit über den Verlust oder die Beziehung zu dem Verstorbenen?

… falls es gar keine Idee zu diesen Punkten gibt, kann als Orientierungshilfe ein Blick in die Liste der meistgespielten Trauermusikstücke helfen. Je eine Liste mit deutschen, klassischen und Pop-Liedern finden Sie auch auf unserer Seite „Trauermusik„.

Eine Trauerfeier ohne Musik? Schwer vorstellbar.

Trauermusik und GEMA

Gleichwohl stellt sich die Frage nach eventuell dafür anfallenden Gebühren. Vermutlich wissen die wenigsten, dass für alle öffentlich genutzten bzw. „aufgeführten“ Musikstücke Gebühren an die GEMA gezahlt werden müssen. Das gilt auch für die Musikeinspielungen im Rahmen einer Trauerfeier.

Aber was ist „die GEMA“ eigentlich?
Dazu ein Auszug aus der Website der GEMA: „In der GEMA haben sich Komponisten und Textdichter als Urheber von Musikwerken sowie Musikverleger zusammengeschlossen. Die GEMA vertritt als Verwertungsgesellschaft weltweit die Ansprüche ihrer Mitglieder auf Vergütung, wenn deren urheberrechtlich geschützten Musikwerke genutzt werden.“

Und was muss ich als Angehöriger nun bei der musikalischen Organisation der Trauerfeier beachten?
Gleich zu Beginn die gute Nachricht: Sie müssen sich um nichts kümmern!
Bis vor kurzem galt, dass pauschal 15 EUR Gebühr für die Nutzung urheberrechtlicher Musikstücke auf Trauerfeiern an die GEMA fällig wurden. Dies wurde über den Bestatter abgewickelt.
Seit nun aber die Nutzung von Musik auf „Datenträgern“, also CD oder USB-Stick, bei Trauerfeiern immer weiter voranschreitet, wurde diese Regelung aktualisiert. Demzufolge gibt es nun einen Rahmenvertrag zwischen dem Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) und der GEMA. Dieser regelt die Nutzungsrechte exklusiv für Mitglieder des BDB, sodass anfallende Gebühren für die öffentliche Aufführung von Musikstücken auf Trauerfeiern abgedeckt sind.

Zu guter Letzt

Die Musik verstärkt die Gefühle der Anwesenden und spendet gleichzeitig Trost. Vielleicht fühlen Sie sich von einem einfachen Choral, den die Trauergemeinde zusammen singt, mehr angesprochen als von einem Popsong? Vielleicht wünschen Sie sich sogar einen Musiker, der live ein Stück präsentiert in der Trauerhalle? Ganz gleich wie Sie sich entscheiden – es sollte immer im Sinne des Verstorbenen sein.

Falls Sie hierbei Unterstützung wünschen, wir beraten Sie gerne bei der Auswahl der Trauermusik. Und auch bei allen anderen Fragen rund um einen Trauerfall stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Rufen Sie uns einfach an: 06151 / 64705, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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