Diese Form der Bestattung bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten und wird daher häufig gewählt. Zudem ist eine Einäscherung ob der zukünftigen Grabpflege insgesamt meist kostengünstiger als eine Erdbestattung. Sie können sich nach der Einäscherung für eine klassische Urnenbestattung entscheiden, jedoch auch für eine Baum- oder Seebestattung und vieles mehr …
Die Einäscherung ist auch bekannt als Feuerbestattung oder Kremierung.
Wie läuft eine Einäscherung ab?
Es kann zunächst auf Wunsch der Hinterbliebenen eine Abschiednahme am offenen Sarg erfolgen. Wenn dies gewünscht ist, wird der Verstorbene aufgebahrt und sie erhalten die Möglichkeit, in aller Ruhe persönlich oder im kleinen Kreise Abschied zu nehmen. Anschließend wird der Verstorbene von uns in das Krematorium überführt.
Hier wird zunächst der Sarg gekennzeichnet, damit es zu einem späteren Zeitpunkt nicht zu einer Verwechslung kommt. Vor der Einäscherung wird der Sarg mit einem feuerfesten Stein, welcher eine eindeutige Kennzeichnung enthält, versehen. Wenn die Kremierung abgeschlossen ist, wird die Asche in eine Aschenkapsel gefüllt. Diese enthält den Namen, die Nummer der Einäscherung und das Geburts-, Todes- und das Kremationsdatum des Verstorbenen.
Wenn diese Prozedur abgeschlossen ist, holen wir die Asche im Krematorium ab und bewahren diese bis zur Trauerfeier oder Beisetzung auf.
Prozess der Kremierung
In einem Kremationsofen herrschen hohe Temperaturen. Zu Beginn der Einäscherung wird der Ofen circa 900 Grad heiß. Im Laufe der Kremierung erhöht sich diese Temperatur auf bis zu 1.200 Grad. Diese Temperatur ist nötig, damit sichergestellt wird, dass alle brennbaren Stoffe verbrennen.
Insgesamt dauert der Prozess der Einäscherung zirka 50-90 Minuten. Am Ende bleiben lediglich ggf. Rückstände des Sarges (Nägel, Klammern etc.) sowie vom Verstorbenen Zähne, Knochenteile sowie eventuell Implantate übrig.
Zusätzlich können auf Wunsch der Angehörigen persönliche Grabbeigaben zur Einäscherung beigelegt werden. Hier werden oftmals Zeichnungen oder Fotos gewählt. Diese werden dann mit eingeäschert.
Voraussetzungen für die Einäscherung
Es gibt einige Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, damit eine Feuerbestattung erfolgen kann. Bestimmte Regelungen können sich auch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden und sind im jeweiligen Bestattungsgesetz niedergeschrieben.
Bei einer Feuerbestattung müssen zwischen dem Zeitpunkt des Todes und der anschließenden Kremierung mindestens 48 Stunden liegen.
Außerdem muss eine eindeutige Identifizierung des Verstorbenen erfolgt sein. Sowie der Nachweis, dass der Tod im Sterbebuch des Standesamts eingetragen ist. Ebenfalls wird eine schriftliche Willenserklärung benötigt. Diese bestätigt, dass eine Einäscherung gewünscht ist. Sie muss vom Verstorbenen oder einem Angehörigen erstellt sein.
Für eine Kremierung ist es ebenfalls notwendig, dass eine zweite Leichenschau erfolgt ist. Diese ist notwendig, da nach der Kremierung keine Untersuchung mehr möglich ist. Mit der zweiten Leichenschau sollen die Erkenntnisse der ersten Leichenschau bestätigt werden.
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