Zuletzt aktualisiert am 30. Juni 2026 um 11:44
Im Todesfall sind die direkten Angehörigen gesetzlich verpflichtet, die Kosten für die Bestattung zu übernehmen. Zur tiefen Trauer kommen dann unter Umständen finanzielle Sorgen hinzu, die eine zusätzliche Belastung darstellen. Wenn Sie Ihre Angehörigen entlasten wollen, können Sie deshalb über den Abschluss einer Sterbegeldversicherung nachdenken.
Dabei legen Sie eine Versicherungssumme fest, die im Todesfall entweder an den Bestatter oder eine andere begünstigte Person ausgezahlt wird und zur Begleichung der Bestattungskosten verwendet werden kann. Aus der Höhe der Versicherungssumme und der angesetzten Mindestlaufzeit ergibt sich dann ein monatlich oder jährlich zu zahlender Betrag. Einmalzahlungen sind ebenfalls möglich.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Eine Versicherung über Sterbegeld hat den Vorteil, dass sie sich unbürokratisch abschließen lässt, da wenige Bedingungen erfüllt sein müssen. Sie kann zum Beispiel noch bis zum 80. teilweise auch bis zum 85. Lebensjahr abgeschlossen werden und eine Gesundheitsprüfung ist in der Regel nicht notwendig.
Sie müssen allerdings mit einer Wartezeit von einem bis drei Jahren rechnen. So lange muss bei Eintreten des Todesfalls bereits eingezahlt worden sein, damit Begünstigte die volle Versicherungssumme erhalten. Tritt ein Todesfall während der Wartezeit ein, hat die Versicherung das Recht, nur einen anteiligen Betrag auszuzahlen.
Wie wird Sterbegeld ausgezahlt?
Damit Begünstigte das Sterbegeld garantiert erhalten, muss der Todesfall umgehend der jeweiligen Versicherung gemeldet werden. Die Meldefrist beträgt dabei häufig nur wenige Tage. Als Nachweis wird der Versicherungsschein und eine standesamtliche Sterbeurkunde benötigt. Nach Prüfung durch die Versicherung wird die Summe zeitnah ausgezahlt. Wenn Sie sich weitere Entlastung für Ihre Angehörigen wünschen, übernehmen wir diesen Meldevorgang gerne im Rahmen unserer Bestattungsvorsorge für Sie.
Wen kann ich bei der Sterbegeldversicherung begünstigen?
Grundsätzlich haben Sie freie Wahl, wer das Sterbegeld im Todesfall erhalten soll. Nahestehende Privatpersonen, von denen Sie wissen, dass sie sich einmal um die Bestattung kümmern werden, kommen am ehesten infrage. Sterbegeld ist dann allerdings nicht grundsätzlich zweckgebunden. Ohne weitere vertragliche Vereinbarungen sind die Begünstigten nicht dazu verpflichtet, Sterbegeld auch tatsächlich zur Deckung der Bestattungskosten einzusetzen.
Anders ist es, wenn ein Bestattungsunternehmen im Rahmen der vertraglichen Bestattungsvorsorge als Empfänger von Sterbegeld eingesetzt wird. Dann ist es zweckgebunden und wird vom Bestattungsunternehmen garantiert zur Begleichung der Bestattungskosten herangezogen.
In einem Beratungsgespräch informieren wir Sie gerne über alle weiteren wichtigen Details und helfen Ihnen, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten abzuwägen, damit im Todesfall alles so umgesetzt wird, wie Sie es sich wünschen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.


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