Zuletzt aktualisiert am 8. August 2023 um 12:36
Aktualisierung 23.06.2020:
In den letzten sechs Wochen seit der Ersterstellung dieses Beitrags wurden seitens der Stadt die Regularien für Trauerfeiern auf Darmstädter Friedhöfen mehrfach aktualisiert. Auch das, was heute gilt kann sich bis nächste Woche bereits als hinfällig erwiesen haben.
Deshalb: Bei Fragen rufen Sie uns bitte an oder schreiben uns eine Mail: 06151 / 64705, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Gerne informieren wir Sie über die aktuelle Situation und aktuelle Möglichkeiten rund um den letzten Abschied.
Die Stadt verkündet auf Ihrer Homepage: Öffnung Trauerhallen in Darmstadt ab 11.05.2020. Ab dem kommenden Montag sind nun wieder Trauerfeiern auf den städtischen Friedhöfen – wenn auch unter strengen Auflagen – möglich. Wie geht das im Detail und was bedeutet das für die Trauergemeinde?
Die Bestuhlungen werden so eingerichtet, dass zwischen den Stühlen ein Mindestabstand von 1,5 Metern gegeben ist. Das Betreten und das Verlassen der Trauerhalle sowie der Gang zur Grabstätte sind unter Beachtung des Mindestabstands untereinander vorzunehmen.
Sitzplätze in Trauerhallen
Daraus ergeben sich reduzierte Anzahlen der bestuhlten Plätze in den Trauerhallen:
- Alter Friedhof: 36 Sitzplätze
- Waldfriedhof: 35 Sitzplätze
- Bessunger Friedhof: 15 Sitzplätze
- Arheilger Friedhof: 24 Sitzplätze
- Wixhäuser Friedhof: 28 Sitzplätze
- Eberstädter Friedhof: 30 Sitzplätze
Weiter heißt es: „Das Personal des Grünflächenamtes wird sensibel und umsichtig darauf achten, dass der Mindestabstand auch zwischen zwei Trauergesellschaften, die sich im Bereich der Trauerhalle begegnen, gewahrt bleibt. Dies betrifft insbesondere die Trauerhallen des Alten Friedhofs sowie des Eberstädter Friedhofs. Bei allen weiteren Trauerhallen gibt es einen separaten Zugang und Ausgang. Die musikalische Umrahmung der Trauerfeier ist selbstverständlich möglich. Die Trauergäste sollen aber auf das Singen verzichten.“
Teilnehmerlisten der Trauergäste
Wir Bestatter*innen haben weiterhin die Pflicht, eine Anwesenheitsliste der Trauergäste (Vor- und Nachnamen, vollständige Adresse und Telefonnummer ) zu erfassen.
„Diese Liste ist für die Dauer von einem Monat vertraulich aufzubewahren und auf Nachfrage dem Gesundheitsamt Darmstadt / Darmstadt-Dieburg auf Nachfrage zukommen zu lassen bzw. nach der genannten Frist zu vernichten.“
Quelle: www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/informationen-zum-corona-virus
Öffnung Trauerhallen in Darmstadt ab 11.05.2020
Somit ist es nun rund sechs Wochen her, dass Trauerfeiern nur noch eingeschränkt durchgeführt werden dürfen. Bereits am 24. März haben wir hier einen Artikel über „Trauerfeiern in Zeiten von Corona“ veröffentlicht und auch speziell auf unser Gedenkportal hingewiesen: Denn mit unseren Gedenkseiten haben wir Technik auf unserer Homepage, die moderne Kommunikation nutzt, um Erinnerung und Trauer von Ort und Zeitpunkt loszulösen.
– –
Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Rufen Sie uns einfach an: 06151 / 64705, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung erhoben und verarbeitet.