
Plötzlicher Todesfall – Was tun?
Ein Todesfall erlegt Hinterbliebenen viele Verpflichtungen auf. Auf die Frage „Was tun im Trauerfall?“ hat kaum ein Angehöriger sofort eine Antwort parat. Die Weiterlesen
Der Bestatter führt den Dienstleistungsberuf aus, einen Verstorbenen auf den Friedhof zu bringen. Das Berufsfeld des Bestatters reicht von der Überführung der Leiche vom Sterbeort, gegebenenfalls auch die Bergung, etwa nach Unfällen, über die hygienische Totenversorgung, kosmetische Behandlung und Einkleidung, Einbettung in einen Sarg bis zum gesamten Arrangement einer Bestattung mit einer kirchlichen oder weltlichen Trauerfeier und der Beisetzung von Sarg oder Urne.
Die Berufsbezeichnung des Bestatters ist in Deutschland nicht geregelt. Das bedeutet, dass eine Beisetzung oder die Gründung eines Bestattungsunternehmens auch ohne Ausbildung durchgeführt werden kann. Es Bedarf lediglich eines Gewerbescheins. Dennoch gibt es einen Ausbildungsberuf sowie die Meisterprüfung. Den bundeseinheitlichen Ausbildungsberuf zur Bestattungsfachkraft gibt es in Deutschland erst seit dem Jahr 2003.
Ein Todesfall erlegt Hinterbliebenen viele Verpflichtungen auf. Auf die Frage „Was tun im Trauerfall?“ hat kaum ein Angehöriger sofort eine Antwort parat. Die Weiterlesen