Wenn es um den Prozess der Bestattung geht, sind Leichenwagen essenziell. Der Begriff Leichenwagen ist jedoch eher umgangssprachlich und etwas altmodisch. Laut Norm handelt es sich um Bestattungskraftwagen (BKW) und die heute gebräuchliche Bezeichnung lautet schlicht Bestattungswagen. Es finden in Deutschland viele Tausend Bestattungen pro Tag statt und dementsprechend müssen viele Verstorbene transportiert werden. Dafür setzen Bestatter extra angefertigte bzw. umgebaute Fahrzeuge ein.
Ein Verstorbener darf nur in einem Bestattungskraftwagen transportiert werden, dies ist in den jeweiligen Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Für Bestattungsfahrzeuge gibt es weitere spezielle Anforderungen, die in einer DIN-Norm festgeschrieben sind.
Charakteristiken eines Bestattungsfahrzeugs
Auf der Straße erkennen Sie die meisten Bestattungsfahrzeuge vermutlich direkt, sie sind meist schwarz und stechen durch ihre besondere Länge hervor. Jedoch sind die Wagen auch immer häufiger in den Farben Weiß und Silber zu sehen, es gibt sogar einige Fahrzeuge mit farbigen Lackierungen. Genaue Vorgaben gibt es hierbei nicht, dies kann jeder Bestatter selbst entscheiden. Die meisten Bestatter werden jedoch weiterhin dabei bleiben, ihre Wagen schlicht zu halten.
Wenn Sie beispielsweise nach Italien schauen, werden Sie dort auch Leichenwagen mit auffälligeren Designs finden, die deutlich mehr hervorstechen als die uns hier bekannten.
Ebenfalls typisch für viele Bestattungswagen sind die Gardinen an den hinteren Fenstern, die die direkte Sicht auf den Sarg versperren. Neben Gardinen wird man häufig auch blindverglaste Fenster vorfinden, diese erfüllen denselben Zweck.
Die Wagen stechen vor allem durch ihre außergewöhnliche Länge hervor, eine genaue Ordnung gibt es hierbei jedoch nicht, dennoch sind die Wagen so verlängert, dass auf jeden Fall ein 2,20 Meter langer Sarg problemlos transportiert werden kann.
Geschichte der Leichenwagen
Leichenwagen haben sich im Laufe der Zeit stark verändert, die ersten Formen dieser Wagen sind allerdings relativ früh in der Geschichte zu erkennen.
Vor allem die höheren Klassen legten bereits in der Antike viel Wert darauf, angemessen nach ihrem Tod transportiert zu werden. Im alten Ägypten wurden so Totenbarken genutzt. Auf ihnen wurden die Verstorbenen über den Nil transportiert. An Land angekommen, legte man die Totenbarken dann auf Schlitten. So konnten sie dann weiter transportiert werden.
Die Verstorbenen in der indischen Antike wurden bevorzugt getragen. Doch auch hier findet man Hinweise auf die Nutzung von Leichenwagen, die von schwarzen Zugochsen gezogen wurden.
In der Geschichte Griechenlands finden sich erste Darstellungen und Erwähnungen von Leichenwagen im Ilias-Epos. Darauf folgten dann die nächsten Darstellungen auf verschiedenen Vasen ca. 1050-675 v. Chr. Es ist zu erkennen, dass der Leichnam auf einer Kline liegt. Eine Kline ist eine Art Ruheliege mit hochgezogenem Kopfende. Die Römer hingegen verwendeten keine Leichenwagen.
Alexander der Große hatte eine imposantere Form des Leichenwagens. Dieser hatte nach historischen Beschreibungen ein goldenes, mit Edelsteinen verziertes Gewölbe. Außerdem schmückten ihn verschiedene mystische Figuren und Glocken, die den Wagen ankündigten. Dieser Wagen wurde von insgesamt 32 Tieren gezogen.
Weniger imposant waren die Leichenwagen im Mittelalter. Diese wurden aus bäuerlichen Ackergeräten hergestellt. Sie wurden abgesehen davon aber auch verziert, sodass auf Ihnen der Sarg platziert und transportiert werden konnte. Im Laufe der Zeit wurden an diesen Wagen Reifen angebracht.
Ersetzt wurden diese Wagen dann schließlich durch richtige Holzwagen, die ebenfalls verziert und geschmückt wurden. Schließlich wurden Kutschen für den Transport von Verstorbenen genutzt.
Gesetzliche Bestimmungen
Die genauen gesetzlichen Bestimmungen zum Transport von Verstorbenen sind in den jeweiligen Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer niedergeschrieben. Sollten Sie einen Todesfall in ihrem Umfeld haben, müssen Sie sich nicht gesondert um den Transport kümmern, dies übernimmt Ihr Bestatter. Der Transport eines Leichnams darf grundsätzlich nur in einem geeigneten Bestattungsfahrzeug erfolgen.
Die speziellen Anforderungen an einen Bestattungswagen sind in der DIN 75081 festgeschrieben. Es handelt sich hierbei allerdings um eine Norm, also keine Regelung, Verordnung oder ein Gesetz.
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