Zuletzt aktualisiert am 30. September 2025 um 18:08
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihrer freien Wahl, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für Sie zu erledigen.
Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht greift also unter Umständen schon zu Lebzeiten. Sie sorgt dafür, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden, auch wenn Sie sie nicht (mehr) formulieren können. Auch für Ihre Angehörigen ist bereits die Vorsorgevollmacht eine große Erleichterung. Schließlich müssen sie im Notfall nicht überlegen und diskutieren, was sie denn vielleicht wie gerne gehabt hätten…
Bestattungsvorsorge
Bei einer Bestattungsvorsorge – kurz: Vorsorge – besprechen Sie mit dem Bestatter Ihres Vertrauens, wie Sie sich Ihren letzten Abschied selbst vorstellen und wünschen. Und in einem Vorsorgevertrag regeln wir mit Ihnen all die Details Ihrer dereinstigen Bestattung bereits zu Lebzeiten.
Sinnvoll ist es meist, auch die finanzielle Absicherung der Bestattungskosten zu regeln. Schließlich wird sie irgendwann Ihre Angehörigen entlasten und gewährleistet, dass Ihre Wünsche dann auch umgesetzt werden können.
Wir empfehlen uns als Bestattungsinstitut, das Ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen schriftlich festhält und in vollem Umfang erfüllt. Bei uns entsteht auch kein ungutes Gefühl, sich mit dem Ableben auseinanderzusetzen. Denn wir beraten persönlich und beantworten offene Fragen sachlich und in ungezwungener Atmosphäre. Und klären über Vorteile auf, wenn zu Lebzeiten alles eigenverantwortlich geregelt wird.
Bestattungsvorsorgevertrag
Mit dem Bestattungsvorsorgevertrag regeln Sie alle Details Ihrer Bestattung: Sie legen die Bestattungs- und Grabart fest (Wahlgrab, Reihengrab, Baumbestattung, Urnengrab etc.), den Friedhof, auf dem Sie bestatten werden möchten und legen die Gestaltung der Trauerfeier fest. Der Vorsorgevertrag kann auch die Art des Grabmals und die gewünschte Grabpflege, beispielsweise Details der Dauergrabpflege, regeln. Der Vertrag beinhaltet im Wesentlichen Regelungen zu:
- Bestattungsart
- Grabart
- Friedhof
- Trauerfeier
- Grabpflege
Es liegt übrigens an Ihnen und Ihren Belangen, wie umfangreich und detailliert der Vorsorgevertrag ausfällt. Er kann nachträglich jederzeit verändert werden, falls sich Ihre Wünsche oder Lebensumstände ändern sollten.
Vorsorgevertrag – die finanziellen Regelungen
Mit dem Bestattungsvorsorgevertrag lassen sich auch die Kosten und die Finanzierung der Beerdigung festlegen. Der Vorsorgevertrag ist dafür auch besser geeignet als ein Testament. Die Begründung ist ganz einfach: Das Testament wird in der Regel erst Wochen nach der Beisetzung eröffnet. Es kommt demnach im Hinblick auf das zuvor stattfindende Begräbnis dank des Vorsorgevertrags zu einem reibungslosen Ablauf.
Je nachdem, in welcher Form Sie weitere Vorsorge treffen, werden die Bestattungskosten direkt an das Bestattungsunternehmen gezahlt. Ebenso kann es zutreffen, dass eine zuvor abgeschlossene Sterbegeldversicherung leistet. In jedem Fall haben Sie das sichere Gefühl, dass alles Finanzielle bereits vor Ihrem Tod geregelt ist und Ihre Hinterbliebenen zur Trauer um Sie nicht auch noch von finanziellen Sorgen geplagt werden.
Vorsorgevertrag und Vorsorgevollmacht
Kurz zur Erklärung dieser beiden Begriffe, da es hier oftmals zu Verwechslungen kommt. Im Vorsorgevertrag sind Belange geregelt, die das eigene Ableben betreffen. Es geht demnach um Verfügungen, die nach Ihrem Tod in Kraft treten. Mit der Vorsorgevollmacht können Sie hingegen eine Person bestimmen, die sich um Sie kümmern und z. B. finanzielle Dinge regeln soll, falls Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit wie fortschreitender Demenz dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.
Es empfiehlt sich somit, sowohl einen Vorsorgevertrag abzuschließen als auch eine Vorsorgevollmacht aufzusetzen. Damit lassen sich nach einem möglichen Schicksalsschlag sowohl zu Lebzeiten als auch nach dem Tode bereits im Vorfeld alle Belange nach Ihren Wünschen regeln.
Bei weiteren Fragen, helfen wir Ihnen gerne weiter.
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